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Die Kanzlei wurde 1984 von Frau Rechtsanwältin Sabine Rother gegründet.
Seit dem konnten wir für unsere Mandanten erfolgreich tätig sein.
Haupttätigkeitsschwerpunkt war von Beginn an das jeweils geltende Familienrecht.
Im Jahr 1991 wurde die Kanzlei durch den Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Reinhard Rother erweitert.
Leider verstarb Herr Rechtsanwalt Reinhard Rother im Jahr 2008.
Seit dem wird die Kanzlei wieder von Frau Rechtsanwältin Sabine Rother allein geführt.
Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht eine vielseitige und den Rechtsproblemen entsprechende Beratung.
Wir sind bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten bundesweit zugelassen.
Für uns besteht bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und beim Hamburgischen Anwaltsverein eine Mitgliedschaft.